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Soll- und Ist-Besteuerung: Unterschied, Voraussetzungen & Antrag

Wann wird die Umsatzsteuer ans Finanzamt fällig – bei Rechnungsstellung oder erst beim Geldeingang? Die Antwort hängt davon ab, welche Besteuerungsart Ihr Unternehmen anwendet. Wir erklären den Unterschied zwischen Soll-Besteuerung und Ist-Besteuerung, wer profitiert und wie Sie den Antrag stellen.

1. Was ist die Soll-Besteuerung?

Die Soll-Besteuerung (auch Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ist die gesetzliche Regelbesteuerung gemäß § 16 UStG. Sie gilt für alle Unternehmen, die keinen Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt haben oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen.

Das Entscheidende an der Soll-Besteuerung: Die Umsatzsteuer wird im Zeitraum der Lieferung oder Leistungserbringung fällig – also in dem Voranmeldungszeitraum, in dem Sie die Rechnung ausstellen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihr Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat.

Soll-Besteuerung in Kürze

Umsatzsteuer wird fällig, wenn die Rechnung ausgestellt wird – unabhängig davon, wann das Geld eingeht.

2. Was ist die Ist-Besteuerung?

Die Ist-Besteuerung (auch Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) ist eine Sonderregelung gemäß § 20 UStG. Sie können diese auf Antrag beim Finanzamt nutzen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuerpflicht erst dann, wenn das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht. Sie müssen die Umsatzsteuer also nicht vorfinanzieren, solange Ihr Kunde noch nicht gezahlt hat.

Ist-Besteuerung in Kürze

Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat – unabhängig vom Rechnungsdatum.

3. Soll vs. Ist: Praxisbeispiel im Vergleich

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht den Unterschied am besten:

Beispiel: Handwerker stellt Rechnung 5.950 € (inkl. 19 % USt = 950 €)

EreignisSoll-BesteuerungIst-Besteuerung
Rechnungsstellung (März)USt-Voranmeldung März: 950 € fälligNoch nichts fällig
Geldeingang (Mai)Bereits abgeführtUSt-Voranmeldung Mai: 950 € fällig
LiquiditätsbelastungUSt muss vorfinanziert werdenKeine Vorfinanzierung nötig

Bei der Soll-Besteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer von 950 € schon im März ans Finanzamt abführen – auch wenn Ihr Kunde erst im Mai zahlt. Das bedeutet: Sie müssen die Steuer aus eigener Liquidität vorschießen. Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Zahlungspflicht erst, wenn das Geld wirklich eingeht.

4. Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

Die Ist-Besteuerung ist nicht für alle Unternehmen möglich. Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

Umsatzgrenze von 600.000 € (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr hat 600.000 Euro nicht überstiegen. Diese Grenze gilt für alle steuerpflichtigen Umsätze (netto). Für Neugründer gilt die voraussichtliche Jahresumsatzhöhe.

Freiberufler und Angehörige freier Berufe (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Wer Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielt (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, IT-Freelancer, Journalisten), kann die Ist-Besteuerung unabhängig vom Jahresumsatz beantragen.

Keine Buchführungspflicht (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Unternehmen, die nicht nach § 141 AO oder § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind (also keine doppelte Buchführung betreiben müssen), können ebenfalls die Ist-Besteuerung wählen.

Wichtig: Umsatzgrenze prüfen

Überschreiten Sie die 600.000-€-Grenze, verlieren Sie das Recht auf Ist-Besteuerung – es sei denn, Sie sind Freiberufler oder nicht buchführungspflichtig. Das Finanzamt kann die Genehmigung dann widerrufen.

5. Vor- und Nachteile beider Methoden

Soll-Besteuerung

Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Vorteile

  • Standard – keine Beantragung nötig
  • Klare Zuordnung nach Rechnungsdatum
  • Vorsteuer auch ohne Zahlung sofort abziehbar

Nachteile

  • USt muss auch bei Zahlungsverzug vorfinanziert werden
  • Liquiditätsrisiko bei schlechten Zahlern
  • Bei Forderungsausfall aufwendige Berichtigung nötig

Ist-Besteuerung

Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Vorteile

  • Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer
  • Bessere Liquidität, besonders bei langen Zahlungszielen
  • Automatischer Schutz bei Forderungsausfall

Nachteile

  • Antrag beim Finanzamt erforderlich
  • Aufwändigere Buchhaltung (Zahlungseingang tracken)
  • Vorsteuerabzug erst bei Zahlung möglich (bei Lieferanten)

6. Antrag auf Ist-Besteuerung stellen

Die Ist-Besteuerung gilt nicht automatisch – Sie müssen sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Das funktioniert so:

1

Neugründung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wenn Sie ein Unternehmen neu gründen, können Sie die Ist-Besteuerung direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER) beantragen. Auf Seite 3 des Fragebogens gibt es ein entsprechendes Feld.

2

Bestehendes Unternehmen: Formloser schriftlicher Antrag

Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an Ihr Finanzamt. Nennen Sie darin Ihren Namen bzw. Ihre Firma, die Steuernummer, den Wunsch auf Wechsel zur Ist-Besteuerung sowie die Begründung (z. B. Unterschreitung der 600.000-€-Grenze oder Freiberuflerstatus). Auch per ELSTER-Nachricht möglich.

3

Genehmigung abwarten

Das Finanzamt bestätigt die Genehmigung schriftlich. Die Ist-Besteuerung gilt dann ab dem laufenden Kalenderjahr oder auf Wunsch ab dem folgenden Jahr. Die Genehmigung gilt bis auf Widerruf.

Wechsel zurück zur Soll-Besteuerung

Der Wechsel zurück zur Soll-Besteuerung ist jederzeit möglich – auch hier mit einem formlosen Antrag ans Finanzamt. Beachten Sie jedoch, dass ein nochmaliger Wechsel zur Ist-Besteuerung frühestens nach 5 Jahren möglich ist.

7. Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Ist-Besteuerung nur für die Umsatzsteuer?

Ja. Die Soll-/Ist-Besteuerung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuervoranmeldung. Sie hat keinen Einfluss auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder die Gewinnermittlung nach § 4 EStG (EÜR). Die Gewinnermittlung folgt eigenen Regeln (Zufluss-/Abflussprinzip bei EÜR, Periodenprinzip bei Bilanzierung).

Ich bin Kleinunternehmer – welche Besteuerungsart gilt für mich?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus und führen auch keine ab. Daher ist die Frage nach Soll- oder Ist-Besteuerung für Sie irrelevant – sie betrifft nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.

Was passiert bei einem Forderungsausfall (uneinbringliche Forderung)?

Bei der Soll-Besteuerung müssen Sie die bereits abgeführte Umsatzsteuer nachträglich berichtigen (§ 17 UStG), was aufwendig ist. Bei der Ist-Besteuerung passiert automatisch nichts, da Sie die Steuer erst bei Zahlungseingang abführen – fällt die Zahlung aus, entsteht auch keine Steuerschuld.

Kann ich die Ist-Besteuerung auch bei monatlicher Voranmeldung nutzen?

Ja. Die Wahl zwischen Soll- und Ist-Besteuerung ist unabhängig vom Voranmeldungsrhythmus (monatlich, vierteljährlich). Sie gilt für jede Voranmeldungsperiode gleichermaßen.

Wie wirkt sich die Ist-Besteuerung auf die Vorsteuer aus?

Grundsätzlich können Sie die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen unabhängig von der Ist-Besteuerung sofort abziehen – also bereits dann, wenn Sie die Rechnung erhalten, auch ohne dass Sie selbst gezahlt haben. Nur wenn ein Lieferant ebenfalls Ist-Besteuerer ist und Sie nicht zahlen, geht dieser kein Risiko ein. Ihre Vorsteuer bleibt davon unberührt.

Fazit

Für die meisten Selbständigen, Freiberufler und Kleingewerbetreibenden mit Umsätzen unter 600.000 € lohnt sich die Ist-Besteuerung erheblich: Sie schützt die Liquidität, vermeidet Vorfinanzierungsrisiken und vereinfacht den Umgang mit säumigen Kunden. Der einmalige Antrag beim Finanzamt ist schnell gestellt.

Die Soll-Besteuerung hingegen ist sinnvoll, wenn Sie sehr pünktliche Zahler haben oder schnell wachsen und die 600.000-€-Grenze absehbar überschreiten – da ein erneutes Wechseln zur Ist-Besteuerung 5 Jahre gesperrt wäre.

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